Arbeitshilfe - Stand: 22.10.2014

Erstattungsfähigkeit von Kosten eines erfolgreichen Einspruchsverfahrens über die Abzweigung von Kindergeld

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Ist eine Erstattung von Kosten des Vorverfahrens über den Wortlaut des § 77 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus auch bei Einspruchsverfahren zu gewähren, die sonstige Verwaltungsakte in Kindergeldsachen (hier: Bescheid im Abzweigungsverfahren) zum Gegenstand haben?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
QAAAE-25824