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Die neue Sachwertrichtlinie und ihre Bedeutung für die Grundbesitzbewertung
Vereinheitlichungen und bleibende Unterschiede
[i]Sachwertrichtlinie vom 5. 9. 2012Am wurde die Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts vom (Sachwertrichtlinie – SW-RL) im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT B 1). Sie wird allen in der Grundstückswertermittlung Tätigen – damit insbesondere auch den örtlichen Gutachterausschüssen – zur Anwendung empfohlen. Die Sachwertrichtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Sachwerts nach den §§ 21–23 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV NWB OAAAD-99047) sowie zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche und zur Ableitung von Sachwertfaktoren. Letzteren kommt bei der neuen Grundbesitzbewertung nach dem BewG eine entscheidende Rolle zu. Durch die flächendeckende Ableitung von geeigneten Sachwertfaktoren können zukünftig – insbesondere im kleinstädtischen und ländlichen Bereich – Überbewertungen bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer vermieden werden. Zudem dürften die klarstellenden Regelungen zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche einen häufig streitbefangenen Bereich der Grundbesitzbewertung entschärfen und zu mehr Rechtssicherheit führen. Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen Punkte der Sachwertrichtlinie ...