Schenkungsteuer: Niedrige Geschäftsführervergütung eines
Komplementärs als schenkungsteuerpflichtige Zuwendung an die anderen
Gesellschafter
Leitsatz
Eine freigebige Zuwendung setzt
in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einem Vermögensvorteil des
Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung objektiv
unentgeltlich ist.
Über eine
– teilweise – Unentgeltlichkeit und die Frage einer Bereicherung
ist nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu entscheiden.
Die Geschäftsführertätigkeit des
Komplementärs ist bei einer KG Ausfluss der Gesellschafterstellung und damit
keine entgeltliche Dienstleistung.
Grds. ist die
Geschäftsführungstätigkeit eines Komplementärs durch seine Gewinnbeteiligung
abgegolten. Eine niedrig bemessene Geschäftsführervergütung des Komplementärs
führt daher nicht zu einer Schenkungsteuerpflichtigen Zuwendung an die anderen
Gesellschafter der KG.
Fundstelle(n): BB 2012 S. 3042 Nr. 49 DStR 2013 S. 8 Nr. 27 DStRE 2013 S. 992 Nr. 16 EFG 2013 S. 63 Nr. 1 ErbBstg 2013 S. 5 Nr. 1 ErbStB 2013 S. 37 Nr. 2 GStB 2013 S. 131 Nr. 4 GmbHR 2013 S. 559 Nr. 10 KÖSDI 2013 S. 18250 Nr. 2 UVR 2013 S. 76 Nr. 3 Ubg 2013 S. 605 Nr. 9 VAAAE-25776
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.10.2012 - 3 K 251/12
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