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BBK Nr. 1 vom Seite 27

Der Rangrücktritt im Insolvenz- und Steuerrecht

Fallstricke bei der Formulierung von Rangrücktrittsvereinbarungen

Bernd Rätke

[i]Kurzbeitrag auf Seite 5 [i]Wolf, Die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen „in der Krise”, BBK 24/2010 S. 1187 NWB XAAAD-57870In der Krise einer GmbH geht es darum, die Insolvenz zu vermeiden. Als Sanierungsinstrument hat sich insbesondere der Rangrücktritt durch den Gesellschafter bewährt. Steuerlich müssen aber eine Ausbuchung der Verbindlichkeit und damit eine Gewinnerhöhung vermieden werden; denn die daraus resultierende Steuerbelastung könnte die Sanierung gefährden. Diese Gefahr ist durch die neue BFH-Rechtsprechung zum Rangrücktritt gestiegen. Der Beitrag zeigt die insolvenz- und steuerrechtlichen Folgen des Rangrücktritts sowie die Konsequenzen aus dem . In einem weiteren Beitrag in der nächsten BBK-Ausgabe wird der Forderungsverzicht (mit Besserungsabrede) als Alternative zum Rangrücktritt vorgestellt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Begriff und insolvenzrechtliche Bedeutung des Rangrücktritts

Durch [i]Rücktritt im Rang hinter die anderen Gläubigerden Rangrücktritt tritt der Gesellschafter einer GmbH mit seiner Forderung, die er gegen die GmbH hat, hinter die Forderungen der anderen Gläubiger zurück. Die GmbH braucht also die Forderung des Gesellschafters bis auf Weiteres nicht zu erfüllen.

Der [i]Kein Ausweis der Verbindlichkeit in der ÜberschuldungsbilanzRan...

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