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BBK Nr. 24 vom Seite 1187

Die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen „in der Krise”

Modernisierung des GmbH-Rechts – MoMiG

Thomas C. Wolf

[i] Wolf, Gesellschafterdarlehen nach MoMiG, BBK 11/2009 S. 542, NWB CAAAD-22132 Die GmbH-Reform mit dem MoMiG hat zu einer grundlegenden Neuordnung der Rechtsfolgen von Gesellschafter-Darlehen geführt. Anknüpfend an soll nunmehr der für Geschäftsführer, Gesellschafter und deren Berater wichtigen Frage nachgegangen werden, welche Konsequenzen die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens in der Krise der Gesellschaft hat. Dabei steht weniger die dogmatische Lösung als vielmehr das Aufzeigen von Haftungsrisiken für den Adressatenkreis im Vordergrund.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in der

I. Historie

Durch das MoMiG wurde das Eigenkapitalersatzrecht mit einem gesetzlichen Nichtanwendungserlass versehen: Die Rückzahlung eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen [i]Gesellschafterdarlehen sind Fremdkapital unterfällt nicht mehr § 30 GmbHG (§ 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG) .

Damit handelt es sich bei Gesellschafterdarlehen um Fremdkapital, und die Rückzahlung eines solchen Darlehens kann vom Geschäftsführer bei Fälligkeit nicht mehr mit dem Verweis auf § 30 GmbHG verweigert werden.

Die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen ist nunmehr dem Insolvenzrecht zugeordnet worden. Gesellschafterdarlehen unte...

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