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Lifo in Handels- und Steuerbilanz
[i]Tiede, Das Lifo-Verfahren in der Handels- und Steuerbilanz, BBK 12/2010 S. 544 NWB JAAAD-44468Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Bewertung der Vorräte ein wichtiger, oftmals jedoch auch zeitintensiver Vorgang. In der Praxis wird deshalb u. a. von Bewertungsvereinfachungsverfahren Gebrauch gemacht, wie z. B. das Festwertverfahren gemäß § 240 Abs. 3 HGB, das First-in-first-out- (Fifo) oder das Last-in-last-out-Verfahren (Lifo) nach § 256 HGB. Die Anwendung derartiger Bewertungsvereinfachungen ist an besondere Voraussetzungen gebunden, die im Folgenden anhand des Lifo-Verfahrens aufgezeigt werden.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie unter der NWB DokID NWB VAAAE-25912.
I. Grundlagen der Lifo-Bewertung
1. Anwendung in der Handelsbilanz
[i]VerbrauchsfolgefiktionGemäß § 256 Satz 1 HGB kann für die Bewertung des Vorratsvermögens unterstellt werden, dass die zuletzt angeschafften Vermögensgegenstände zuerst verbraucht worden sind, soweit dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Die Vorschrift ermöglicht somit eine Verbrauchsfolgefiktion.
[i]InventurpflichtDemgegenüber entbindet eine Anwendung eines Bewertungsvereinfachungsverfahrens nicht von der grundsätzlichen Pflicht zur Durchführung einer Inventur gemäß § 240 Abs. 1 HGB. Somit sind auch nicht die Inventurvereinfachun...