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Elektronischer Datenversand und Verschwiegenheitspflicht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-25516 Die Verschwiegenheitspflicht ist eine wesentliche Berufspflicht der Steuerberater. Beim elektronischen Datenversand wird die Verschwiegenheitspflicht jedoch häufig vernachlässigt, indem vertrauliche Daten ohne eine entsprechende E-Mail-Verschlüsselung versendet werden. Das kann weitreichende Folgen haben, denn ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht ist mit Strafe bedroht und führt zu berufsrechtlichen Konsequenzen (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Verschwiegenheitspflicht
[i]Verschwiegenheit als wesentliche BerufspflichtDie Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf sämtliche Daten, die dem Steuerberater in Ausübung oder sogar bei Gelegenheit seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt geworden sind. Diese Pflicht ist auch von den Mitarbeitern und Angehörigen des Steuerberaters zu erfüllen.
[i]Vertraulichkeit der Daten muss gewährleistet seinInsbesondere müssen Steuerberater dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit der Daten und Informationen gewährleistet ist, indem eine missbräuchliche Verwendung oder Kenntnisnahme ausgeschlossen wird. Das gilt auch für die Datenversendung per E-Mail. Eine E-Mail, die über mehrere Server läuft, kann abgefangen und im Klartext gelesen werden. E-Mails können mit ...