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NWB direkt Nr. 52 vom Seite 1435

Grenzwerte 2013 in der Sozialversicherung

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-25515 Zum ändert sich eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung (s. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung vom , BGBl 2012 I S. 2361). Die überwiegend steigenden Werte spiegeln die positive Lohn- und Gehaltsentwicklung des Jahres 2011 wider, da diese die Basis für die Sozialversicherungswerte für 2013 bilden. Aus den Änderungen ragt die Anhebung der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen in diesem Jahr heraus.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)


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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung
52.200 €
47.250 €

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)


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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung West / Ost

Knappschaftliche Rentenversicherung West / Ost
3.937,50 €/Monat, 47.250 €/Jahr
5.800 €/Monat, 69.600 €/Jahr / 4.900 €/Monat, 58.800 €/Jahr
7.100 €/Monat, 85.200 €/Jahr / 6.050 €/Monat, 72.600 €/Jahr

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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversic...

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