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Erweiterte Grundstückskürzung bei unterjährigem Verkauf des letzten Grundstücks
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-25510 Viele allein qua Rechtsform gewerblich tätige Gesellschaften profitieren von der erweiterten Grundstückskürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Wird das Grundstück bzw. werden die letzten Grundstücke veräußert, stellt sich die Frage, ob der Veräußerungsgewinn auch von der erweiterten Kürzung erfasst wird oder ein voll gewerbesteuerpflichtiger Vorgang vorliegt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Ziel und Voraussetzung der erweiterten Grundstückskürzung
Ziel der erweiterten Grundstückskürzung ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Gleichstellung rein vermögensverwaltender Grundstücksunternehmen mit den vermögensverwaltenden Einzelpersonen und Personengesellschaften. Begünstigt sind alle Unternehmensformen.
[i]AusschließlichkeitsgebotVoraussetzung für die Begünstigung ist, dass die Gesellschaft ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben diesem auch Kapitalvermögen verwaltet. Die bisherige Rechtsprechung sieht diese Ausschließlichkeit u. a. dann als nicht gegeben, wenn das letzte Grundstück im Laufe/während des Erhebungszeitraums veräußert wird, da mit der Veräußerung die grundstücksverwaltende Tätigkeit endet. Nach der Veräußerung betreibt das Unternehmen nur n...