IWB Nr. 24 vom Seite 3

Mustereinsprüche in der NWB Datenbank

Anhängige Musterverfahren zu kennen, ist nicht nur für die Beratung Ihrer Mandanten wichtig, sondern auch aus haftungsrechtlicher Sicht von großer Bedeutung. Recherchieren Sie in der NWB Datenbank um zu ermitteln, ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist.

[i]Schnell und einfach passende Mustereinsprüche findenUm einen passenden Mustereinspruch zu finden, geben Sie ein oder mehrere aussagekräftige Schlagworte in das Suchfeld auf der Startseite Ihrer NWB Datenbank ein. In der Kategorie „Arbeitshilfen” finden Sie jetzt die passenden Mustereinsprüche zu Ihrer Anfrage.

Über 900 aktuelle Mustereinsprüche: In [i]Aktuelle Mustereinsprüche im Word-Formatder NWB Datenbank finden Sie zu fast allen beim BFH, EuGH und BVerfG laufenden Steuerverfahren auf den konkreten Fall zugeschnittene, rechtssicher formulierte und sofort einsetzbare Mustereinsprüche im Word-Format. Einfach Mandantendaten ergänzen – fertig.

Aktuelle Mustereinsprüche

[i]Mustereinspruch NWB MAAAE-19367DBA-USA: Minderung der Quellensteuer auf 5 % der Gewinnausschüttung ? Ansässigkeit von transparenten Gesellschaften ? Auslegung von Art. XVII Abs. 5 des Änderungsprotokolls vom : Kann die Klägerin, eine nach US-amerikanischem Recht errichtete Kapitalgesellschaft (Incorporation) mit Sitz in den USA, für Gewinnausschüttungen einer in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft, an der die Klägerin zu 50 % beteiligt ist, eine Minderung ihrer Kapitalertragsteuerlast auf 5 % der Ausschüttungssumme beanspruchen? – Ist eine Incorporation eine abkommensberechtigte Person im Sinne des DBA USA?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (Az. I R 48/12).

[i]Mustereinspruch NWB XAAAD-88728Anrechnung ausländischer Kapitalertragsteuer auf die deutsche Einkommensteuer nach dem Grundsatz der „Per-Country-Limitation”: Ist die Berechnungsformel in § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG mit dem Grundsatz der Freiheit des Kapitalverkehrs in der EU zu vereinbaren? Ist insbesondere die „Per-Country-Limitation” europarechtswidrig?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (Az. I R 21/11). Das Verfahren ist durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-168/11 ausgesetzt. Seit dem 12. 7. 2012 liegen die Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vor.

[i]Mustereinspruch NWB SAAAD-67262Höchstbetragsberechnung gem. § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG 2002: Ist die Berechnungsformel in § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG mit dem Grundsatz der Freiheit des Kapitalverkehrs in der EU zu vereinbaren?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (Az. I R 71/10). Vgl. hierzu den im Rahmen dieses Verfahrens ergangenen an den EuGH (dort Rs. C-168/11 ). Seit dem liegen die Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vor.S. 4

[i]Mustereinspruch NWB RAAAD-98181Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung: Buchmäßiger Nachweis der Umsatzsteuer-ID-Nummer des Erwerbers: Ist ein tatsächlicher oder vermeintlicher ?missing trader? als Leistungsempfänger anzusehen? Trägt der Unternehmer das Risiko einer nicht geglückten Aufklärung einer als zweifelhaft erscheinenden Versendung zum Bestimmungsort? Ist der buchmäßige Nachweis der Umsatzsteuer-ID-Nummer des Erwerbers zwingend erforderlich? Muss das Finanzgericht die Ermittlungen des BZSt, die in dem Verfahren Verwendung finden sollen, überprüfen und das BZSt ggf. als Beteiligten zum Verfahren hinzuziehen, da dem Steuerpflichtigen kein gleichwertiges Auskunftsersuchen möglich ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (Az. XI R 8/11).

[i]Mustereinspruch NWB FAAAE-19352Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr ? Steuerregelung, die Dividenden, die an Investmentfonds mit Sitz im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ausgeschüttet werden, von der Körperschaftsteuer befreit, Investmentfonds mit Sitz in Drittstaaten jedoch von dieser Befreiung ausschließt: Ist Art. 56 Abs. 1 EG (jetzt Art. 63 AEUV) auf die Beurteilung der Zulässigkeit der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften durch einen Mitgliedstaat anzuwenden, die bezüglich der Rechtslage der Steuerpflichtigen differenzieren, indem sie Investmentfonds mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union im Rahmen einer allgemeinen persönlichen Befreiung die Befreiung von der pauschalen Körperschaftsteuer für erhaltene Dividenden gewähren, eine solche Befreiung jedoch nicht für einen Investmentfonds vorsehen, der steuerlich in den USA ansässig ist? Kann die unterschiedliche Behandlung von Fonds mit Sitz in einem Drittstaat und Fonds mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die im nationalen Recht betreffend die persönliche Befreiung auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer vorgesehen ist, im Licht von Art. 58 Abs. 1 Buchst. a EG in Verbindung mit Art. 58 Abs. 3 EG (jetzt Art. 65 Abs. 1 Buchst. a AEUV i. V. mit Art. 65 Abs. 3 AEUV) als gerechtfertigt angesehen werden?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (Rs. C-190/12).

[i]Mustereinspruch NWB XAAAE-24345DBA-Belgien, Niederlassungsfreiheit, Ertragsteuern, Freizügigkeit: Steht Art. 39 des Vertrags über die Europäische Union der belgischen Steuerregelung in Art. 155 und Art. 134 Abs. 1 Unterabs. 2 des CIR/92 entgegen, derzufolge, und zwar unabhängig davon, ob das Rundschreiben Nr. Ci.RH.331/575.420 Anwendung findet oder nicht, die deutschen Einkünfte des Klägers aus einer Berufstätigkeit, die nach Art. 17 des DBA Belgien von der Steuer befreit sind, bei der Berechnung der belgischen Steuer mit einbezogen werden und als Bemessungsgrundlage für die Gewährung der in CIR/92 vorgesehenen Steuervergünstigungen dienen und wonach diese Vergünstigungen wie der Steuerfreibetrag aufgrund der familiären Situation des Klägers herabgesetzt oder in geringerer Höhe, als wenn beide Kläger Einkünfte belgischen Ursprungs hätten und nicht der Kläger, sondern die Klägerin die höchsten Einkünfte erzielt hätte, gewährt werden, obwohl der Kläger in Deutschland als Alleinstehender seine Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit versteuert und nicht alle Steuervergünstigungen erhalten kann, die mit seiner persönlichen oder familiären Situation verbunden sind und die die deutsche Steuerverwaltung nur teilweise berücksichtigt?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (Rs. C-303/12).

[i]Mustereinspruch NWB DAAAE-19357Pauschale Besteuerung von Erträgen aus sog. intransparenten Investmentfonds gem. § 6 InvStG: Verstößt die pauschale Besteuerung von Erträgen aus sog. intransparenten (inländischen und) ausländischen Investmentfonds gem. § 6 InvStG gegen europäisches Gemeinschaftsrecht (Art. 56 EG), weil sie eine verschleierte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs (Art. 58 Abs. 3 EG) darstellt?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (Rs. C-326/12).

Fundstelle(n):
IWB 24 / 2012 Seite 3 - 4
FAAAE-25576