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Luxemburg | Haushaltsgesetzentwurf 2013
[i]Maßnahmenbündel bedeutet in der Summe u. a. höhere Einkommen- und Körperschaftsteuer Die Luxemburger Regierung hat am den Haushaltsgesetzentwurf 2013 vorgelegt und dazu am Ergänzungen in die Beratungen eingebracht. Es wird u. a. vorgeschlagen, künftig den Zuschlag zur Arbeitslosenversicherung um 2 % zu erhöhen. Damit stiege bei der Körperschaftsteuer der Zuschlag von 5 % auf 7 % und in der Folge die Körperschaftsteuerbelastung für die Stadt Luxemburg von 28,80 % auf 29,22 %. Die Steuergutschrift für den Investitionsabzug soll gesenkt werden. Gleichzeitig soll eine Mindestpauschalsteuer in der Bandbreite von 500 € (für Kleinunternehmen) bis 20.000 € eingeführt werden. Bei der Einkommensteuer soll künftig ein Spitzensteuersatz von 40 % für Alleinstehende mit einem steuerbaren Einkommen ab 100.000 € und für Verheiratete mit einem steuerbaren Einkommen...