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Versicherungsvertragsrecht | Kein Automatismus zwischen Unfallflucht und Verlust des Versicherungsschutzes
Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (hier: AKB 2008) verliert ein Versicherungsnehmer u. a. dann seinen Versicherungsschutz, wenn er den Unfallort verlässt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen (Unfallflucht, E.1.3, E.6.1 AKB 2008). Der BGH hat entschieden, dass dieser Automatismus nicht in allen Fällen sachgerecht ist und daher keinen Bestand haben kann. Im entschiedenen Fall war der Versicherungsnehmer – nach seinen Angaben wegen Wildes auf der Fahrbahn – gegen einen Baum geprallt, wobei neben seinem Wagen auch der Baum beschädigt wurde. Den dadurch Geschädigten (das Straßenbauamt) informierte er nicht, womit er den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfüllte, weil er sich zwar berechtigt vom Unfallort...