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Einkommensteuer | Pauschbeträge für Auslandsreisen ab
Zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab dem hat das Stellung genommen. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend. [i]Wünnemann, NWB 21/2012 S. 1738Das Schreiben gilt entsprechend für doppelte Haushaltsführungen im Ausland.