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Grenzwerte 2013 in der Sozialversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 4235Zum 1. 1. 2013 ändert sich eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung (s. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung vom 26. 11. 2012, BGBl 2012 I S. 2361). Die überwiegend steigenden Werte spiegeln die positive Lohn- und Gehaltsentwicklung des Jahres 2011 wider, da diese die Basis für die Sozialversicherungswerte für 2013 bilden. Aus den Änderungen ragt die Anhebung der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen in diesem Jahr heraus.
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Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)
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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Krankenversicherung Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung | 52.200 € 47.250 € |
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
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Gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung West / Ost Knappschaftliche Rentenversicherung West / Ost | 3.937,50 €/Monat, 47.250
€/Jahr 5.800 €/Monat, 69.600 €/Jahr / 4.900 €/Monat, 58.800 €/Jahr 7.100 €/Monat, 85.200 €/Jahr / 6.050 €/Monat, 72.600 €/Jahr |
Bezugsgröße
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Gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung Gesetzliche Renten- und Arbeit... |