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Ohne entsprechende Änderung des zugrunde liegenden Umsatzsteuerbescheids keine Haftung für Umsatzsteuer
(1) Die Haftungsinanspruchnahme für einen Umsatzsteuerrückforderungsanspruch wegen (angeblich) materiell-rechtlich zu Unrecht festgesetzter und ausgezahlter negativer Umsatzsteuer (Vorsteuerüberschüsse) setzt voraus, dass aufgrund der formellen Bescheidlage (Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung) beim Stpfl. (Primärschuldner) festgestellt wurde, dass der Umsatzsteuererstattungs- bzw. Vergütungsanspruch nicht bestanden hat. (2) Es genügt nicht, dass materiell-rechtlich kein Anspruch auf Festsetzung der negativen Umsatzsteuer und die Auszahlung des Überschusses bestand. Die Steuerfestsetzung gegenüber dem Stpfl. (Primärschuldner) muss zunächst entsprechend der materiellen Rechtslage korrigiert werden (Bezug: § 37 Abs. 2, § 38, § 69, § 150 Abs. 1 Satz 3, § 168 S...