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Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte
Grundlegende Fälle
Prinzipiell unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen nicht der Einkommensbesteuerung. Eine Ausnahme bildet § 17 EStG, wonach die Veräußerung von bestimmten Anteilen an Kapitalgesellschaften zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört. Darüber hinaus werden private Veräußerungsgeschäfte mit bestimmten Wirtschaftsgütern als sonstige Einkünfte der Besteuerung gem. § 23 EStG i. V. mit § 22 Nr. 2 EStG unterworfen, wenn die privaten Wirtschaftsgüter innerhalb der sog. Spekulationsfrist von einem Jahr – bei Immobilien 10 Jahre – wieder veräußert werden und der Veräußerungsgewinn die Freigrenze nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG von 600 € erreicht oder übersteigt.
1. Veräußerung einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung
Sachverhalt
A ist mit einer
Stammeinlage von 50 000 € zu 50 % am Kapital der X-GmbH
beteiligt. Er hat den Geschäftsanteil am für 50
000 € erworben. Der Anteil an der Kapitalgesellschaft gehört zum
Privatvermögen des A. Mit Vertrag vom veräußerte A seine
GmbH-Beteiligung für 85 000 € an B.
Lösung
§ 23 EStG ging
§ 17 EStG seit
dem Veranlagungszeitraum (VZ) 1994 vor. Seit dem ist
dieser Vorrang entfallen, so dass
§ 23 EStG
gegenüber den anderen Einkunftsarten gem.
§ 2
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EStG subsidiär...