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Kinderbetreuungskosten
Steuerliche Berücksichtigung ab 2012
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist der steuerliche Abzug von Kinderbetreuungskosten ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2012 grundlegend geändert worden. Konnten bis einschließlich VZ 2011 Kinderbetreuungskosten nicht nur als Sonderausgaben, sondern auch wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden, sieht das Gesetz ab VZ 2012 nur noch einen Abzug als Sonderausgaben vor. Das BMF hat Anfang 2012 ein Anwendungsschreiben zur Neuregelung des Abzugs von Kinderbetreuungskosten veröffentlicht. Im folgenden Beitrag wird die Neuregelung unter Berücksichtigung des Anwendungsschreibens dargestellt.
I. Abzug von Kinderbetreuungskosten
1. Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011
a) Alte Rechtslage
Vor der Änderung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 erfolgte eine Einordnung der Kinderbetreuungskosten in erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte. Dies eröffnete für den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, dass
erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen bzw.
nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben berücksichtigt werden ...