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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 1725/11 (Kg)

Gesetze: EStG § 64 Abs. 2 S. 3, FGO § 98, FGO § 74, FGO § 41 Abs. 1

Kindergeldzahlung bei doppelter Haushaltsaufnahme

Zulässigkeit der Klage zur Feststellung der doppelten Haushaltsaufnahme

Verfahrensaussetzung zur Durchführung einer familiengerichtlichen Berechtigtenbestimmung

Leitsatz

1. Ein Kind ist in den Haushalten der beiden getrennt lebenden Kindergeldberechtigten aufgenommen, wenn sich das Kind aufgrund des vereinbarten Wechselmodells in annähernd gleichem Umfang in den einzelnen Haushalten aufhält. Wobei ein leichtes zeitliches Übergewicht beim Aufenthalt in einem der Haushalte der Feststellung einer doppelten Haushaltsaufnahme nicht entgegensteht.

2. Das FG kann die doppelte Haushaltsaufnahme eines Kindes durch Teilurteil gem. § 98 FGO feststellen und das Verfahren wegen des Anspruchs auf Kindergeldzahlung zur Vermeidung widerstreitender Entscheidungen und aus Gründen der Prozessökonomie gem. § 74 FGO aussetzen sowie dem Kläger unter Fristsetzung aufgeben, beim zuständigen Familiengericht ein Berechtigtenbestimmungsverfahren analog § 64 Abs. 2 S. 3 EStG anhängig zu machen.

Fundstelle(n):
BAAAE-25278

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Sächsisches FG, Urteil v. 13.11.2012 - 8 K 1725/11 (Kg)

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