Museumsbegriff des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG nur bei museumsähnlicher Zusammenstellung und Präsentation der Kunstwerke
erfüllt
kein ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Eisskulpturenausstellung eines Erlebnishofes und Bauernmarkts
Leitsatz
1. Der Senat schließt sich der von der Finanzverwaltung und auch im Schrifttum vertretenen Ansicht, dass der Begriff des „Museums”
des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG auch im Anwendungsbereich des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG maßgeblich ist, mit der Maßgabe
an, dass es sich um Kunstsammlungen oder Kunstausstellungen handeln muss, die der Öffentlichkeit im Sinne einer Kultur- oder
Bildungsveranstaltung zugänglich gemacht werden. Das setzt im Anwendungsbereich des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG voraus,
dass die Kunstwerke qualitativ auf eine zumindest museumsähnliche Weise zusammengestellt und der Öffentlichkeit präsentiert
werden.
2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob Museen im umsatzsteuerrechtlichen Sinne nur Sammlungen sind, in denen wertvoller Kunst-
und Kulturbesitz – insbesondere solcher kulturgeschichtlicher, kunstgeschichtlicher oder naturwissenschaftlicher Art – der
Allgemeinheit erhalten und zugänglich gemacht wird.
3. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Eintrittsgelder für eine Ausstellung, in deren Rahmen von internationalen Künstlern
nach vom Veranstalter vorgegebenen Themen geschaffene Eisskulpturen den Besuchern präsentiert werden, nach § 12 Abs. 2 Nr.
7 Buchst. a UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, wenn sich das Konzept der Ausstellung allein auf das Betrachten der
Eisskulpturen und einen damit verbundenen Erlebniswert reduziert und die Ausstellung sich lediglich als eine weitere „Attraktion”
in das Gesamtkonzept eines – eher freizeitparkähnlichen – Erlebnishofes und Bauernmarktes mit seinen gewerblichen Zielen eingefügt
hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAE-25263
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 30.07.2012 - 2 V 15/12
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