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Umsatzsteuer | Haftung des Geschäftsführers für zu Unrecht abgezogene Vorsteuer
Der Geschäftsführer einer GmbH kann durch Haftungsbescheid für zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuer der GmbH in Anspruch genommen werden, wenn er bei Abgabe der USt-Voranmeldung weiß, dass die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht vorliegen und eine umgehende Berichtigung der USt-Voranmeldung unterlässt.
[i]Umgehende Berichtigung der UStVA erforderlichIm Streitfall machte ein GmbH-Geschäftsführer Vorsteuer aus einer Abschlagrechnung in der USt-Voranmeldung geltend, obwohl die GmbH die Anzahlung noch gar nicht bezahlt hatte . Nach dem FG München hätte der Geschäftsführer die USt-Voranmeldung nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO umgehend berichtigen müssen. Berichtigt der Geschäftsführer den Vorsteuerabzug aber erst in der USt-Jahreserklärung , haftet er für die Vorsteuer, wenn die GmbH zwischenzeitlich zahlungsunfähig geworden ist.