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Track 17 | Arbeitslohn: Fingierter Zufluss von Sonderleistungen bei Gesellschafter-Geschäftsführern
Ist bei einem Verzicht auf Sonderzuwendungen – wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld – durch einen Gesellschafter, der zugleich Arbeitnehmer einer GmbH ist, ein Zufluss von Arbeitslohn zu fingieren? Diese Frage muss der BFH beantworten. Das Schleswig-Holsteinische FG und das Sächsische FG haben dies für den Fall verneint, dass die GmbH die Sonderzuwendungen nicht gewinnmindernd verbucht hat. Es liege auch keine verdeckte Einlage vor.
Nicht nur aus Haftungsgründen lautet unsere Empfehlung: Verfolgen Sie schwebende Prozesse aufmerksam und halten Sie Steuerfestsetzungen ggf. durch einen Einspruch offen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich in den folgenden Minuten über besonders bedeutsame Streitfragen zu informieren.
Interessant für die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist ein Verfahren, das beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist, unter dem Aktenzeichen .
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hatte in erster Instanz über den folgenden Fall zu entscheiden: Ein Ehepaar war je zur Hälfte an einer GmbH beteiligt. Der Ehemann war Geschäftsführer der GmbH, die Ehefrau arbeitete für die Gesellschaft als kaufmännische Angestellte. Vertr...