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Einkommensteuer | Anspruch auf Prozesszinsen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird ein Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gem. § 32a KStG unter Hinweis auf eine geänderte Erfassung der verdeckten Gewinnausschüttung in einem Körperschaftsteuerbescheid der Kapitalgesellschaft geändert, besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen aus § 236 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a AO. (2) Der aufgrund der Erfassung einer verdeckten Gewinnausschüttung ergangene Körperschaftsteuerbescheid ist für den die verdeckte Gewinnausschüttung erfassenden Einkommensteuerbescheid eines Anteilseigners kein Grundlagenbescheid. (3) Dies gilt auch nach Schaffung der Korrespondenzregelungen in § 32a, § 8b Abs. 1 Sätze 2 bis 4 KStG, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d Sätze 2 und 3 EStG, jeweils i. d. F. des JStG 2007 vom 13. 12. 2006 (BGBl 2006 I S. 2878, Anschluss an