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Verbesserter Schutz von Patienten
[i]http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenrechte/_node.htmlDer Bundestag hat am das Patientenrechtegesetz verabschiedet. Durch dieses Gesetz werden die Rechte der Patienten gut sichtbar und verständlich gemacht. Das Gesetz umfasst u. a. Regelungen
zum Behandlungsvertrag (künftig im BGB verankert),
zur persönlichen Aufklärung,
zum Recht auf Einsicht in Patientenakten,
zu mehr Transparenz in Haftungsfällen (wer muss was vor Gericht beweisen?),
zu Sanktionen und Erstattungen bei Verfahrensfehlern (wenn z. B. die Krankenkasse nicht fristgemäß über Leistungen entscheidet),
zur Unterstützungspflicht der Kranken- und Pflegekassen bei Behandlungsfehlern,
zum Beschwerdemanagement in der medizinischen Versorgung (Behandlungsfehlern soll möglichst frühzeitig vorgebeugt werden),
zum Ausbau der Patientenbeteiligung (stärkere Einbeziehung von Patientenorganisationen in die Bedarfsplanung).
Das Gesetz muss nun noch vom Bundesrat beraten werden. Eine Zustimmung der Länderkammer ist nicht erforderlich.