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Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab 2013 – höherer Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige
Für [i]Düsseldorfer Tabelle Stand 1. 1. 2013 NWB HAAAB-05495Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, steigt ab dem 1. 1. 2013 der notwendige Selbstbehalt von 950 € auf 1.000 ?, für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete beträgt er dann 800 €. Mit dieser Anpassung wird die Erhöhung der SGB-II-Sätze (sog. Hartz IV) zum berücksichtigt. Außerdem werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern angehoben:
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Unterhaltspflicht gegenüber | Selbstbehalt bisher | Selbstbehalt ab 2013 |
Kindern bis 21
Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung),
Unterhaltspflichtiger erwerbstätig | 950
€ | 1.000
€ |
Kindern bis 21
Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung),
Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig | 770
€ | 800
€ |
Anderen
volljährigen Kindern | 1.150
€ | 1.200
€ |
Ehegatte oder
Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes | 1.050
€ | 1.100
€ |
Eltern | 1.500
€ | 1.600
€ |
Die Beträge für den Kindesunterhalt werden 2013 nicht steigen, da sich dieser nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag richtet, der 2013 nicht angehoben wird.
Die „Düsseld...