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Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge als „Mühlstein am Halse”?
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge gelten traditionell als höchst unsichere „Heißluftposten”, wobei sich eine Aktivierung für das betreffende Unternehmen sogar als „Mühlstein am Halse” erweisen könnte (vgl. Schildbach, WPg 1998 S. 945).
Pro
Für die Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge spricht aus Sicht der bilanzierenden Unternehmen vordergründig die (rein) buchmäßige Erhöhung des Eigenkapitals und damit der Eigenkapitalquote. Allerdings sinkt dadurch c. p. die Eigenkapitalrentabilität, und ein Bilanzanalyst wird diesen Posten regelmäßig im Rahmen der Bilanzanalyse in der Strukturbilanz eliminieren.
Im Extremfall könnte – soweit ein Wahlrecht besteht – die Aktivierung sogar als Krisensignal gedeutet werden („ Die müssen die Aktivierung ja nötig haben!”). Diesen Generalverdacht können im Zweifel nur Unternehmen, die nach IFRS im Konzernabschluss zur Aktivierung gezwungen sind und die Aktivierung daher auch im HGB-Einzelabschluss vornehmen, wiederlegen. Ob hier ein Gleichlauf zwischen HGB und IFRS erreichbar ist, wird indes unterschiedlich beurteilt.
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