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PiR Nr. 12 vom Seite 404

Einbringung von Betrieben/ Mitunternehmeranteilen in eine Kapitalgesellschaft

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Sachverhalt

Es geht hier um den Regelungsbereich von § 20 UmwStG im IFRS-Einzelabschluss. Dazu folgender Sachverhalt:

Beispiel

Die A-GmbH bringt einen Teilbetrieb oder die 100 %ige Beteiligung an der Y-KG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die neu gegründete B-GmbH ein und erhält dafür einen Minderheitsanteil an der B. Mehrheitsgesellschafter der B-GmbH ist die C-AG, die ihren Anteil an der B in bar erbringt.

Die Bilanz des Teilbetriebs/der KG stellt sich wie folgt dar:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aktiva
Buchwert
Zeitwert
Stille Reserven
Goodwill
1.200
1.200
Immaterielle Anlage
600
1.000
400
Übriges Vermögen
5.200
5.200
0
Firmenwert
1.500
1.500
5.800
8.900
3.100


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Passiva
Buchwert
Zeitwert
Stille Reserven
Eigenkapital
3.000
6.100
3.100
Übrige Passiva
2.800
2.800
0
5.800
8.900
3.100

Der Teilbetrieb bzw. Mitunternehmeranteil repräsentiert ein business i. S. des IFRS 3.3.

II. Rechtsgrundlagen

Das Eigenkapital des B wird durch Sacheinlage (A) und durch Bareinlage (C) erbracht. Die Sacheinlage muss (auch) gegen Ausgabe eines Geschäftsanteils des B erfolgen, um in den Anwendungsbereich des § 20 UmwStG zu gelangen. Die übrigen Einlagen können in die Kapitalrücklage geleistet werden.

Nach § 20 Abs. 2 UmwStG besteht für die Bewertung des übernommenen ...

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