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(Wandelbare) atypisch stille Beteiligung im Konzernabschluss
I. Sachverhalt
Am leistet U eine stille Einlage von 50 Mio € in die X GmbH & Co. KG. Zu diesem Zeitpunkt betragen
das buchmäßige Eigenkapital (Nettovermögen) der KG 100 Mio €,
der Zeitwert des Eigenkapitals 120 Mio € (wegen stiller Reserven in Sachanlagen, die eine Restnutzungsdauer von 20 Jahren haben),
der Unternehmenswert der KG 150 Mio €.
Für die Einlage erhält U eine Beteiligung von 25 % am laufenden Ergebnis sowie an einem Liquidationserlös. Im Verlustfall besteht die Ergebnisbeteiligung jedoch nur bis zu Aufzehrung der geleisteten Einlage (keine Nachschusspflichten). Außerdem hat U jederzeit das Recht, die stille Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche (von 25 %) zu wandeln.
In 01 erzielt die KG ein Ergebnis von 8 Mio €.
II. Fragestellung
Wie ist die stille Beteiligung im Konzernabschluss 01 der U zu bilanzieren?
III. Lösungshinweise
1. Maßgeblicher Einfluss
Nach IAS 28.5 begründet ein Anteil von 20 % oder mehr die Vermutung eines maßgeblichen Einflusses auf und damit der Assoziierung des Beteiligungsunternehmens.
U besitzt zwar keine gesellschaftsrechtlichen Anteile an der KG, er hat jedoch das Recht, die stille Beteiligung je...