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Nichtanerkennung einer Rückstellung für Rückzahlungen an die Kassenärztliche Vereinigung wegen der Überschreitung der zulässigen Verordnungskosten
(1) Rückstellungen für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen dürfen gem. nrkr. NWB YAAAE-03587 (BFH-Az.: VIII R 13/12) nur gebildet werden, wenn sie am Bilanzstichtag hinreichend inhaltlich und zeitlich konkretisiert sind ( NWB LAAAD-95591, BStBl 2012 II S. 122 = Kurzinfo StuB 2011 S. 919 NWB DAAAD-97153). (2) Ärzte können für drohende Regressforderungen der Krankenkassen wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise Rückstellungen bilden. (3) Die öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen der Kassenärzte sind dann hinreichend konkretisiert, wenn ein Beschluss des Prüfungsausschusses (Prüfungsstelle), einen Arzt wegen der Überschreitung der für seine Praxis ermittelten Richtgrößensummen für Arznei- und Verordnungsweise von den ...