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Keine Verfassungswidrigkeit der infolge der sog. Mindestbesteuerung beschränkten Verlustnutzung
Die sog. Mindestbesteuerung verstößt in ihrer Grundkonzeption einer zeitlichen Streckung des Verlustvortrags nicht gegen Verfassungsrecht (Bezug: Art. 3 Abs. 1 GG; § 7 Abs. 3 Sätze 1 und 2 KStG 2002 n. F.; § 7 Satz 1, § 10a Sätze 1 und 2, § 14 Satz 2 GewStG 2002 n. F.; § 2 Abs. 7 Sätze 1 und 2, § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 n. F.).
Im Rahmen der Neuregelung des Verlustausgleichs im Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht ab dem Veranlagungszeitraum 2004 hat der Gesetzgeber die Beschränkungen des überperiodischen Verlustabzugs beibehalten und teilweise noch verschärft. Verluste, die weder im Veranlagungszeitraum ihrer Entstehung noch (für Zwecke der Einkommen- und Körperschaftsteuer) im Wege des Verlustrücktrags ausgeglichen werden können, sind im Rahmen des Verlustvortrags nunmehr nur noch bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte bzw. bis zu...BStBl 2011 II S. 826