Arbeitshilfe - Stand: 05.08.2015

Versagung der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für der Gewerbesteuer unterliegende Veräußerungsgewinne - Rangverhältnis zwischen § 18 Abs. 4 a.F. bzw. Abs. 3 n.F. UmwStG und § 7 Satz 2 GewStG

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Ist die Gewerbesteueranrechnung auch dann nach § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ausgeschlossen, wenn der Veräußerungsgewinn zugleich auch nach § 7 Satz 2 GewStG der Gewerbesteuer unterliegt? - Hat die Anwendung des § 7 Satz 2 GewStG Vorrang gegenüber § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG? - Ist --hilfsweise-- § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG teleologisch dahingehend einzuschränken, dass die Anrechnung zuzulassen ist, soweit der Veräußerungsgewinn auf stille Reserven in Beteiligungen an Tochtergesellschaften entfällt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
AAAAE-24195