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Einkommensteuer | Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch abgeschriebene Kfz
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Erleidet ein nichtselbständig tätiger Steuerpflichtiger mit seinem privaten Pkw auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Unfall und veräußert er das Unfallfahrzeug in nicht repariertem Zustand, bemisst sich der als Werbungskosten abziehbare Betrag nach der Differenz zwischen dem rechnerisch ermittelten fiktiven Buchwert vor dem Unfall und dem Veräußerungserlös. (2) Die telefonische Auskunft einer Sachbearbeiterin löst keine Bindungswirkung gegenüber dem Steuerpflichtigen aus.
Dem nun entschiedenen Revisionsverfahren war eine Untätigkeitsklage vorausgegangen, über die der IV. Senat des BFH zugunsten der Kläger entschieden hatte, so dass das Finanzgericht sich ein weiteres Mal mit dem Fall – nun ...