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Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung
EuGH justiert die Nachweispflichten
[i]EuGH, Urteil vom 6. 9. 2012 - Rs. C-273/11, Mecsek-Gabona Kft. NWB RAAAE-17271, und vom 27. 9. 2012 - Rs. C-587/10, VSTR NWB CAAAE-19285 Der EuGH hat in der jüngsten Vergangenheit mit zwei Entscheidungen für viel Gesprächsstoff gesorgt. In beiden Urteilsfällen hatte das Gericht über die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen und den damit in Zusammenhang stehenden Nachweispflichten des [i]Meurer, NWB 37/2011 S. 3100; Huschens, NWB 36/2011 S. 3012Lieferanten zu entscheiden. Der deutschen Finanzverwaltung dürfte die Sichtweise des EuGH nicht gefallen. Die beiden Urteile lassen vermuten, dass die momentan in Deutschland für die Steuerbefreiung gesetzlich geregelten Nachweispflichten dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Grundsatz der Rechtssicherheit widersprechen.
I. , Mecsek-Gabona Kft.
Der EuGH hatte in seiner Entscheidung vom - Rs. C-273/11 in der Rechtssache Mecsek-Gabona Kft. NWB RAAAE-17271 über die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung in einem Abholfall zu entscheiden.
1. Sachverhalt
Im Urteilsfall hatte die ungarische Gesellschaft Mecsek-Gabona Kft. 1.000 t Raps an das in Italien ansässige Handelsgeschäft Agro-Trade s.r.l. verkauft. Im Kaufvertr...