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KSR Nr. 12 vom Seite 8

Leistungsbeziehungen im Internet

Besteuerung der Anbieter von Erotik-Internet-Plattformen

Helmut Lehr

Wer als Unternehmer eine Erotik-Plattform im Internet betreibt, ist umsatzsteuerrechtlich auch dann Leistender, wenn die Nutzer hierzu auf Internetseiten anderer Unternehmen weitergeleitet werden, ohne dass dies eindeutig ersichtlich ist. Insoweit ist ohne Belang, ob ein Impressum oder andere Angaben zum (eigentlichen) Anbieter fehlen. Auch ist der Zahlungsfluss für die Bestimmung des Leistenden nicht maßgeblich.

Inländische GmbH & Co. KG betreibt „… .de”-Seite

Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, betrieb in den Streitjahren 2002 und 2003 die Internetseite „… .de”. Sie verschaffte Nutzern des Internets die Möglichkeit, kostenpflichtige Bilder und Videos mit erotischen oder pornografischen Inhalten anzusehen. Die Nutzer, die diese Seite aufgerufen hatten, wurden von dort auf die Internetseite eines Unternehmens mit Sitz in Spanien und von dieser auf die Internetseite einer GmbH weitergeleitet, auf der die Bilder und Videos enthalten waren. Das spanische Unternehmen stellte eine gebührenpflichtige Sonderrufnummer nebst Einwahlplattform zur Verfügung, über die Nutzer mit Hilfe eines sog. Webdialers über ihre Telefonrechnungen Gebühren für die bezogenen kostenp...

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