Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Jahreswagen und Rabattbesteuerung
BFH entscheidet zum Endpreis i. S. des § 8 Abs. 3 EStG sowie zum Bewertungswahlrecht zwischen Abs. 2 und 3 des § 8 EStG
Unter den Fragen rund um Rabattgewährungen an Arbeitnehmer nimmt die Behandlung sog. Jahreswagen eine herausgehobene Position ein, streiten Steuerpflichtige und Finanzverwaltung doch bereits seit Jahren vor den Gerichten, ob und wenn ja, wie von Automobilherstellern ihren Mitarbeitern gewährte Preisnachlässe steuerlich zu erfassen sind. In zwei neuen Urteilen hat sich der BFH in diesem Zusammenhang dazu geäußert, unter welchen Bedingungen ein steuerpflichtiger Vorteil überhaupt (erst) entsteht. Ferner bekräftigte er seine Position, dass eine Bewertung anstatt nach Abs. 3 des § 8 EStG wahlweise auch nach Abs. 2 der Vorschrift erfolgen kann.
Steuerbelastung der erhaltenen Jahreswagenrabatte
In beiden Streitfällen hatten die bei Automobilherstellern nichtselbständig tätigen Steuerpflichtigen von ihren Arbeitgebern in mehreren Veranlagungszeiträumen Jahreswagen erworben. Entlang des für die fraglichen Jahre geltenden diesbezüglichen BMF-Schreibens vom - IV B 6 - S 2334 - 24/96 (BStBl 1996 I S. 114) wurden beim Lohnsteuerabzug und in den späteren Veranlagungen jeweils Teile des beim Jahreswagenkauf erhaltenen Rabatts der Besteuerung unterworfen. Hiergegen richteten sich beide Klagen. ...