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Vergebliche Aufwendungen bei Verfall von Optionsscheinen
BFH lässt den Abzug gezahlter Optionsprämien als Werbungskosten zu
Nach der bisherigen Rechtsprechung des NWB XAAAC-78609 und vom - IX R 69/07 NWB NAAAD-02201) waren gezahlte Optionsprämien bei wertlosem Verfall der Optionsscheine steuerlich nicht abziehbar. Dies hatte das FG München mit seiner Entscheidung vom 8. 10. 2009 - 15 K 1050/09 NWB WAAAD-33280 anders gesehen, und jetzt hat sich auch der BFH in der Revisionsentscheidung (Urteil vom - IX R 50/09 NWB MAAAE-20831) der steuerzahlerfreundlichen Auffassung angeschlossen und seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. In NWB-EV 5/2010 S. 186 NWB YAAAD-42214 wurde hierüber bereits berichtet und Einspruch bei gleich gelagerten Fällen empfohlen. Die Entscheidung ist zur Rechtslage des Jahres 2000 ergangen, hat aber auch Konsequenzen für die Versteuerung unter der Regie der Abgeltungsteuer.
I. Ausgangslage
Die Kläger haben im Streitjahr 2000 zahlreiche Spekulationsgeschäfte (sämtliche innerhalb der damals gelten Jahresfrist) getätigt, darunter auch eine Vielzahl von Optionsgeschäften. Dabei entstanden neben Gewinnen aus der Verwertung von gekauften Kauf- oder Verkaufsoptionen auch Verluste aus solchen Geschäften. Die Kläger hatten dabei erworbene Kauf- und Verkaufsoptionen am Ende der Laufzeit ve...