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Strafbarkeit eines Insolvenzantrags aufgrund falscher Behauptung
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass bei einer Behauptung einer unwahren Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung vorliegen kann.
Der Angeklagte stellte einen Insolvenzantrag gegen eine Gesellschaft und behauptete wider besseren Wissens, dass die Gesellschaft ein fälliges Darlehen nicht zurückzahlen könne.
Das OLG sah darin eine bewusst falsche Behauptung gegenüber dem Insolvenzgericht. Diese sei geeignet gewesen, das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Damit sei ein behördliches Verfahren gemäß § 164 Abs. 2 BGB zulasten der Gesellschaft eröffnet worden. Dieses Verfahren habe erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der betroffenen Gesellschaft. Die Herbeiführung der wirtschaftlichen Benachteiligung im Wissen der Falschheit der A...