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Beratungsfehler im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier Gesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAE-22717 Mit Urteil vom 19. 4. 2012 - III ZR 224/10 NWB JAAAE-09434 hat der BGH entschieden, dass ein Wirtschaftsprüfer gegenüber seiner (insolventen) Auftraggeberin wegen Verletzung von Pflichten aus einem Beratervertrag haftet, wenn aufgrund seiner Tätigkeit die Verschmelzung der Gesellschaft der Auftraggeberin mit einer anderen Gesellschaft zur Insolvenz der Auftraggeberin führt. Die Entscheidung des BGH zeigt, dass vor allem dann für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater besondere Gefahren lauern, wenn es sich um Mandate handelt, die entweder über einen längeren Zeitraum andauern oder eine umfassende Tätigkeit beanspruchen. Denn die Grenzen des Beratungsmandats fangen dabei an, unscharf zu werden.
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Sachverhalt
[i]Unbeschränkter BeratervertragDer Wirtschaftsprüfer hatte mit der zwischenzeitlich insolventen S-AG & Co. KG 1997 einen Beratungsvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen. Danach hatte er die Gesellschaft „in sämtlichen Fragen des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Beratung, der Wirtschaftsberatung, der Finanzberatung und dergleichen mehr” zu beraten und zu vertreten. Ebenso war er für eine Kommanditisti...