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Die Steuerberatervergütungsverordnung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-22713 Im Rahmen der Beratungen des Finanzausschusses des Bundestages zum Jahressteuergesetz 2013 am wurde auch über die Steuerberatergebührenverordnung vom beraten. Neben der geänderten Bezeichnung der Verordnung (aus „Steuerberatergebührenverordnung” – StBGebV wird „Steuerberatervergütungsverordnung” – StBVV) erfolgt eine Anpassung der Steuerberatergebühren an die wirtschaftliche Entwicklung. Insgesamt belaufen sich die Gebührenerhöhungen auf ca. 16 %. Die Steuerberatervergütungsverordnung wird voraussichtlich am unbeanstandet den Bundesrat passieren.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Die wichtigsten Neuregelungen
[i]ZeitgebührDie Zeitgebühr wird auf 30 € bis 70 € je angefangene halbe Stunde heraufgesetzt (§ 13 StBVV).
[i]ErstberatungDie Erstberatungsgebühr (§ 21 StBVV) wird dem RVG angepasst und von 180 € netto auf 190 € netto heraufgesetzt. [i]SteuererklärungenIm Rahmen der Honorierung von Steuererklärungen nach § 24 StBVV werden die Mindestgegenstandswerte heraufgesetzt, so z. B.
für die reine Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte von 6.000 € auf 8.000 €,
bei der Körperschaftsteuererklärung von 12.500 € auf 16.000 €,
bei der Gewerbesteuererklärung von 6.000 € auf 8.000 €,
bei der Umsatzsteuererklärung von 6.000 € au...