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Einkommensteuer | Ausbildungsfreibetrag verfassungsgemäß – BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an
Das die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des (BStBl 2011 II S. 281) zur möglichen Verfassungswidrigkeit der Höhe des Ausbildungsfreibetrags für sich in Berufsausbildung befindende, auswärtig untergebrachte volljährige Kinder (§ 33a Abs. 2 EStG) nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit der Höhe des Ausbildungsfreibetrags war von der Finanzverwaltung durch Aufnahme in den Katalog der Vorläufigkeitsvermerke in die betreffenden Einkommensteuerbescheide berücksichtigt worden.
Mit dem Beschluss des BVerfG ist dieses Verfahren nun endgültig abgeschlossen. Unbefriedigend an solchen Entscheidungen des Verfassungsgerichts ist, dass das Gericht kein einziges [i]Hölscheidt, NWB 21/2011 S. 1782Wort einer Begründ...