Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausbildungsfreibetrag und Verfassungsrecht
Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Besteuerung des Einkommens
[i]BFH, Urteil v. 25. 11. 2010 - III R 111/07 (BStBl 2011 II S. 281)Der (BStBl 2011 II S. 281) entschieden, dass die (nicht realitätsgerechte) Höhe des Ausbildungsfreibetrags des § 33a Abs. 2 EStG nicht verfassungswidrig ist. Der BFH hält eine Prüfung der Höhe des Ausbildungsfreibetrags nicht isoliert für zulässig, sondern nur in einer Gesamtbetrachtung unter Zusammenrechnung [i]infoCenter-Beitrag „Ausbildungsfreibetrag” NWB RAAAA-57038 der allgemeinen kinderbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG mit dem Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG. Eine Überprüfung des Ausbildungsfreibetrags an den von der Verfassung vorgegebenen Maßstäben (Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, objektives Nettoprinzip, subjektives Nettoprinzip, Gebot der folgerichtigen Umsetzung einer vom Gesetzgeber getroffenen Grundentscheidung) ergibt m. E. demgegenüber jedoch, dass auch der Ausbildungsfreibetrag des § 33a Abs. 2 EStG, der speziell und konkret den Sonderbedarf von Eltern mit volljährigen, zu Ausbildungszwecken auswärtig untergebrachten Kindern abdecken soll, sich einer isolierten Prüfung auf seine Verfassungsmäßigkeit stellen muss, und dass diese Überprüfung die Verfassungswidrigkeit dieser Steuernorm wegen der nicht annähernd realitätsgerechten Höhe dies...