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Sozialversicherungsrecht | Beitragspflicht trotz Unkenntnis über das Versicherungsverhältnis
Der Nacherhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung beim Arbeitgeber steht das Äquivalenzprinzip, welches aus verfassungsrechtlicher Sicht kein der Sozialversicherung vorgegebenes Strukturprinzip darstellt, auch dann nicht entgegen, wenn der gesetzlich Versicherte vom Eintritt der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung nichts weiß oder hiervon keine Kenntnis nahm und deshalb keine Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen hatte.
Im Streitfall gelangte die Betriebsprüfung im Nachhinein für zwei Beschäftigte, die seit Jahren zwar privat kranken- und pflegeversichert waren, aber eine Befreiung von der GKV nach § 8 Abs. 1 SGB V nie beantragt hatten, wegen eindeutigen Unterschreitens [i]Zum Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung Marburger, NWB 10/2012 S. 820der Verdienstgren...