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Versicherungsvertragsrecht | Beratungspflicht des Versicherungsvertreters bei Wechsel des privaten Krankenversicherers
Auch wenn ein Versicherungsvertreter im Vergleich zu einem Versicherungsmakler nur eine eingeschränkte Produktberatung schuldet und grds. insoweit seine eigene Marktposition nicht schwächen muss, hat er gleichwohl über solche Punkte, die für den Abschluss des konkreten Vertrags üblicherweise von wesentlicher Bedeutung sind, aufzuklären und etwaige irrige Vorstellungen des Versicherungsnehmers in zentralen Punkten richtigzustellen. Dabei ist die Aufklärungsverantwortlichkeit bei einem beabsichtigten Wechsel zu einem neuen Krankenversicherer unter Kündigung des Vertrags beim bisherigen privaten Mitbewerber besonders hoch. Bei einem 58-jährigen Versicherungsnehmer, dessen private Krankenversicherung seit etwa 25 Jahren besteht und der dort einen zusätzlichen Tarif zur Beit...