„Die Reisekostenreform – gut, aber zu teuer?”
Selten wird ein Gesetzentwurf so gelobt
wie derzeit die geplante Reform des Reisekostenrechts. Der Gesetzentwurf, den Schramm/Harder-Buschner auf Seite 3848 vorstellen, sieht unter anderem vor, an die Stelle der dreistufigen eine zweistufige Staffelung der Verpflegungspauschalen treten zu lassen. Für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit soll eine Pauschale von jeweils 12 Euro als Werbungskosten berücksichtigt werden. An Tagen, an denen ein Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, bleibt die Pauschale bei 24 Euro. Beruflich veranlasste Unterkunftskosten im Rahmen einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an ein und derselben Tätigkeitsstätte sollen zudem im Zeitraum von 48 Monaten unbeschränkt als Werbungskosten abzugsfähig sein. Außerdem soll der umstrittene Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte” durch die Formulierung „erste Tätigkeitstätte” ersetzt werden. Experten loben das Reformpaket. Trotzdem hängt über dem Reformvorhaben ein Damoklesschwert. Der Finanzausschuss hat dem Bundesrat empfohlen, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. Grund: Die Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand sei nicht kostenneutral. Der Abschlussbericht der Projektarbeitsgruppe des Bundesfinanzministeriums zur Reform des Reisekostenrechts enthielt noch den haushaltsneutralen Vorschlag von 9 Euro bei eintägiger Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung bei mehr als zehnstündiger Abwesenheit und von jeweils ebenfalls 9 Euro bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit für den An- und Abreisetag. Die Beschlussfassung des Bundesrats ist für den 23. November vorgesehen – wir werden berichten.
Ebenfalls am 23. November entscheidet der Bundesrat über die neue Steuerberatervergütungsverordnung. Neben einer strukturellen Bereinigung der Verordnung werden insbesondere die Steuerberatergebühren an die gestiegenen Preise und Kosten in den Kanzleien angepasst. Im Durchschnitt sollen sich dadurch die Gebühren um ca. 16 % erhöhen. Berners stellt auf Seite 3882 die zum Jahreswechsel 2012/2013 erfolgenden Änderungen vor.
Goebel/Ungemach befassen sich auf Seite 3855 mit neuerer BFH-Rechtsprechung zur Übertragung und Überführung von Einzelwirtschaftsgütern im betrieblichen Bereich. Danach ist bei einer Personengesellschaft ein zivilrechtlicher Rechtsträgerwechsel ohne gleichzeitige Entnahme denkbar. Denn findet der Vorgang ganz oder teilweise unentgeltlich statt, fehlt es insoweit an einem Besteuerungstatbestand. Eine Entnahme aber liegt so lange nicht vor, als das Wirtschaftsgut nicht das Betriebsvermögen verlässt; das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft umfasst jedoch das Gesamthandsvermögen und das Sonderbetriebsvermögen. Schließlich verwirft der Bundesfinanzhof die sog. Trennungstheorie für den Fall einer teilentgeltlichen Übertragung, bei der das Entgelt unter dem Buchwert des Wirtschaftsguts bleibt.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2012 Seite 3825
ZAAAE-22720