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Einkommen-/Lohnsteuer | Zahlung zur Ablösung einer einem Arbeitnehmer erteilten Pensionszusage nicht nach § 3 Nr. 3 EStG 2001 steuerfrei
Eine Zahlung zur Ablösung der einer Arbeitnehmerin erteilten Pensionszusage führt bei dieser zum Zufluss von Arbeitslohn S. 881und unterliegt als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG 2001 der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG, ist aber nicht nach § 3 Nr. 3 EStG 2001 steuerfrei. Die Nichtanwendung der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 3 EStG 2001 – welche nur anzuwenden ist, wenn auf die Kapitalabfindung ein gesetzlich begründeter Anspruch nach sozial- oder versorgungsgesetzlichen Bestimmungen besteht – auf eine privatvertraglich gewährte Ablösungszahlung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (Bezug: § 3 Nr. 3, § 19 Abs. 1, § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 4 EStG 2001; Art. 3 Abs. 1 GG).