Gesetzentwurf zum Unternehmensteuerrecht
Geplante Änderungen bei der ertragsteuerlichen Organschaft
Zu Beginn der Legislaturperiode hatten die Koalitionsfraktionen noch eine umfassende Reform des Unternehmensteuerrechts geplant. In diesem Zusammenhang sollte das bestehende System der ertragsteuerlichen Organschaft durch eine Gruppenbesteuerung ersetzt werden. Im vorliegenden Gesetzentwurf verständigten sich die Koalitionsfraktionen nun – für den Bereich des Unternehmensteuerrechts – auf lediglich punktuelle Justierungen an der ertragsteuerlichen Organschaft. Middendorf/Holtrichter stellen ab S. 864 diese vorgesehenen Änderungen dar und nehmen eine erste Würdigung vor. Dabei sind die Änderungen durch den Finanzausschuss vom berücksichtigt.
Dauerthema Investitionsabzugsbetrag
Die Vorschriften des § 7g EStG a. F. und n. F. sind ein Dauerbrenner der finanzgerichtlichen Rechtsprechung. Dabei stehen der Gesetzeszweck, konkrete Investitionen des Stpfl. durch eine steuerliche Förderung zu unterstützen, und das Bestreben der Finanzverwaltung, einen Missbrauch dieser Förderung, insbesondere bei einer nachträglichen Geltendmachung, zu unterbinden, in einem Widerstreit. Durch die Rechtsprechung zu § 7g EStG a. F. waren die zahlreichen Fragenkreise weitgehend geklärt, und es wurden diese Grundsätze vom Gesetzgeber teilweise in die Neufassung des § 7g EStG übernommen. Insbesondere durch die Neuregelung des § 7g Abs. 3 EStG, die die Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags im Jahr der Bildung anordnet, ist der Möglichkeiten zur Steuergestaltung der Boden entzogen worden. Die jüngere Rechtsprechung des BFH trägt diesem Umstand Rechnung, indem sie abweichend von der Verwaltungsauffassung nunmehr in den Fällen der Betriebseröffnung keine verbindliche Bestellung mehr verlangt und auch die nachträgliche Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags nur in besonderen Ausnahmefällen einschränkt, wie Kolbe ab S. 851 zeigt. Gleichwohl stellt sich die allgemeine steuerpolitische Frage, ob eine steuerliche Regelung, die mit erheblichen Anwendungsrisiken verbunden ist und sich damit als streitanfällig erweist, ein geeignetes Mittel der Investitionsförderung darstellt.
Umsatzsteuer, Aufrechnung und Insolvenz in der Rechtsprechung des BFH
Der BFH hat am zwei Entscheidungen des VII. Senats vom zur Umsatzsteuer in der Insolvenz veröffentlicht. In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung soll es für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ( insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot) bei der Umsatzsteuerberichtigung gem. § 17 Abs. 2 UStG nicht mehr darauf ankommen, wann die zu berichtigende Steuerforderung begründet worden ist, sondern wann der Berichtigungstatbestand materiell-rechtlich verwirklicht wird. Schmittmann behandelt ab S. 874 diese beiden Urteile.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 22/2012 Seite 1
NWB CAAAE-22356