Arbeitshilfe Juni 2014

Vollumfänglicher Werbungskostenabzug von Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz

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Ist insbesondere aufgrund der die Einrichtung des Telearbeitsplatzes betreffenden Regelungen der Dienstvereinbarung der vom Arbeitnehmer an zwei Tagen in der Woche genutzte Raum nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers gleichzustellen, der dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG unterliegt?

Unter welchen Voraussetzungen hat das Eingehen eines Telearbeitsverhältnisses zur Folge, dass kein anderer Arbeitsplatz i.S. des § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zur Verfügung steht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB NAAAE-22280