Arbeitshilfe September 2015

Keine Umsatzsteuerfreiheit für Arbeitnehmerüberlassung im Bereich von Pflegeeinrichtungen und Altenheimen

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Erbrachte die Klägerin mit ihrer Zeitarbeitsfirma, in der sie ausschließlich Pflegekräfte an Einrichtungen vermittelte, die ihrerseits als anerkannte Betriebe der Sozialfürsorge von der Umsatzsteuer befreit waren, umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 4 Nr. 16 UStG 2005?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB HAAAE-22269