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Umsatzsteuer | Vorsteueraufteilung nach Flächen- oder Umsatzverhältnis?
Im Rahmen des StÄndG 2003 (BGBl 2003 I S. 2645) ordnete der Gesetzgeber an, dass ab dem eine Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel nur noch dann erfolgen darf, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG i. d. F. des StÄndG 2003). Da bei Gebäuden eine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel stets eine wirtschaftliche Zurechnung ermöglicht, schließt die Gesetzesänderung eine Anwendung des Umsatzschlüssels praktisch aus. [i]Ramb, NWB 17/2012 S. 1450; Rondorf NWB 11/2012 S. 891Der BFH fragte daher beim EuGH an, ob diese Einschränkung mit den Vorgaben des Unionsrechts vereinbar ist (, BStBl 2010 II S. 1090). Mit hat der EuGH entschieden, dass Deutschland die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden zwar grds. [i]infoCenter „Vorsteueraufteilung” NWB WAAAA-41726 nach dem Flächenve...