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Auswirkungen der neuen BFH-Rechtsprechung zu Investitionsdarlehen
Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
[i]BFH, Urteil vom 23. 2. 2012 - IV R 19/08 NWB GAAAE-10990Bei der Berechnung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen im Zusammenhang mit Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG) bleiben Schuldzinsen für Investitionsdarlehen unberücksichtigt. Nach Satz 5 der Vorschrift greift die Abzugsbeschränkung nicht für Schuldzinsen, die Darlehen betreffen, die zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens aufgenommen werden. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung kommt der BFH in seinem Urteil vom - IV R 19/08 NWB GAAAE-10990 zum Ergebnis, dass hiervon auch Zinsen eines Kontokorrentkontos betroffen sind.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB PAAAE-14940 ein Berechnungsprogramm für den Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG aufrufbar.
I. Auffassung der Finanzverwaltung
[i]Gesonderte Darlehensaufnahme erforderlichDie Verwaltung hält es für erforderlich, dass zur Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ein gesondertes Darlehen aufgenommen wird. Eine Finanzierung durch Belastung des Kontokorrentkontos reicht nicht aus.
[i]Zeitlicher und betraglicher ZusammenhangWerden Darlehensmittel zunächst einem betrieblichen Girokonto gutgeschrieben und wird anschließend der Anlagekauf durch eine Überweisung von diesem Kont...