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FG Köln 27.6.2012 15 K 3929/10, BBK 22/2012 S. 1007

Bilanzierung | Korrespondierende Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften

Pachtet eine KG ein Grundstück von ihrem Kommanditisten und passiviert sie eine Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtung, muss der Kommanditist in seiner Sonderbilanz bei der KG einen korrespondierenden Instandhaltungsanspruch gewinnerhöhend aktivieren. Dies folgt aus dem Grundsatz korrespondierender Bilanzierung, der bei Mitunternehmerschaften im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gilt.

Beispiel

C ist Kommanditist der X-KG und verpachtet an die X-KG ein Grundstück. Die X-KG ist zur Instandhaltung des gepachteten Grundstücks verpflichtet und passiviert zum eine Rückstellung für Instandhaltungsverpflichtungen in Höhe von 10.000 €. Nach dem FG muss nun auch C in seiner Sonderbilanz bei der X-KG einen gleich hohen Instandhaltungsanspruch von 10.000 € gewinnerhöhend aktivieren. Au...

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